Archiv

monatliche Steuerinformationen seit 2001

Mitteilungspflicht für pauschale Reiseaufwands­entschädigungen an Sportler bis Ende Februar

Februar 2024
Kategorien: Klienten-Info

Seit dem Jahr 2023 sind pauschale Reiseaufwandsentschädigungen, welche von begünstigten Rechtsträgern mit dem satzungsgemäßen Zweck der Ausübung oder Förderung des Körpersports ("Sportvereine") an Sportler, Schiedsrichter und Sportbetreuer gewährt werden, unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei. Die Steuerfreiheit besteht für Entschädigungen i.H.v. 120 € pro Einsatztag, maximal i.H.v. 720 € pro Kalendermonat der Tätigkeit.

Der Begriff Sportler umfasst Mannschafts- und Einzelsportler; zu den Sportbetreuern zählen etwa Trainer, Lehrwarte, Übungsleiter, Masseure, Sportärzte und Zeugwarte, nicht jedoch Platzwarte. Ebenso begünstigt sind z.B. Schiedsrichter, Kampfrichter, Zeitnehmer, Rennleiter oder Punkterichter - im Gegensatz zu Streckenposten, Fahrtendiensten und Personen, die technische Hilfsdienste leisten. Eine weitere Voraussetzung besteht darin, dass die Auszahlung der pauschalen Aufwandsentschädigung an die begünstigten Personen entsprechend dokumentiert werden muss.

Bis Ende Februar 2024 müssen unter bestimmten Voraussetzungen die pauschalen Reiseaufwandsentschädigungen für das Jahr 2023 von dem Verein (als Beispiel für einen begünstigten Rechtsträger) an das Finanzamt übermittelt werden - pro Empfänger pro Kalenderjahr mittels Formular L 19. Das gilt dann, wenn an Sportler, Schiedsrichter und Sportbetreuer für eine nichtselbständige Tätigkeit ausschließlich steuerfreie pauschale Reiseaufwandsentschädigungen ausbezahlt wurden. Erhalten Steuerpflichtige pauschale Reiseaufwandsentschädigungen zusätzlich zum Arbeitslohn, sind die Reiseaufwandsentschädigungen in den Lohnzettel (L 16) aufzunehmen. Keine Mitteilungspflicht für pauschale Reiseaufwandsentschädigungen besteht hingegen, wenn selbständige Einkünfte vorliegen (z.B. Schiedsrichter mit Einkünften aus Gewerbebetrieb).

Bild: © Adobe Stock - yiorgosgr

FRAGEN ZU ZUKÜNFTIGEN ODER AKTUELLEN THEMEN? ES IST NIE ZU FRÜH ODER ZU SPÄT

Steuerberater & Unterstützer

Im Mittelpunkt von allem stehen Sie als Klient:

Unsere Fähigkeiten, unser Wissen und unsere langjährige Erfahrung die wir in den Bereichen Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung erarbeitet haben, stehen Ihnen sofort zur Verfügung.

In der individuellen – auf Sie zugeschnitten – Verknüpfung unterschiedlicher Kompetenzen liegen zusätzliche Kräfte. Wir tun was wir können – und wir können was wir tun.

Günther Bauer
Günther BauerSteuerberater
Steuerberater, Mentor, Unternehmensberater & Coach